Pressebericht 16. Kasseler Abfallforum 2004
Der Entsorgungsmarkt formiert sich neu –
Neue Sortiertechniken eröffnen neue
Möglichkeiten
Die Ergebnisse der Abtrennung von
Verpackungsmaterialien aus Restmüll mittels
Nahinfrarottechnik seien hochinteressant, so die
nordrheinwestfälische Umweltministerin Bärbel
Höhn beim 16. KASSELER ABFALLFORUMS, das vom
20.-22. April 2004 in der Kasseler Stadthalle
mit über 1.350 Teilnehmern stattfand.
Sortiertechniken eröffneten neue Horizonte, so
Höhn, zumal die Abfallvermeidung und –sortierung
in den privaten Haushalten offensichtlich an die
Grenzen der Akzeptanz gestoßen sei. Sie schließe
nicht aus, dass derartige Trenntechniken
zukünftig die gemeinsame Erfassung von
Leichtverpackungen und Restmüll in einer Tonne
ermöglichen würden. Aufgrund der positiven
Vorergebnisse wird die weitere Entwicklung mit
Spannung verfolgt werden.
Aber nicht nur technische Innovationen im
Bereich der Abfallwirtschaft, sondern
insbesondere der EU-Beitritt der 10 neuen
Mitgliedstaaten sowie die bevorstehende
Umsetzung der TA-Siedlungsabfall im Juni 2005
zwingen zur Neuorientierung der
Entsorgungswirtschaft, so Professor Dr. Klaus
Wiemer, als wissenschaftlicher Leiter des
alljährlich stattfindenden dreitägigen Kongress.
Die 10 neuen Beitrittsländer werden sich in der
abfallwirtschaftlichen Landschaft bemerkbar
machen, so Rainer Billigmann,
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der
Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE). Nicht nur
der gesamte Verwertungsmarkt werde neu sortiert,
auch die anders gearteten tariflichen Strukturen
drohten, ihre Wirkung bis weit in das Gebiet der
Bundesrepublik hinein zu entfalten.
Die Umsetzung der Abfallwirtschaft in Hessen
ab 2005 ist wenig spektakulär, vermeldete
Hessens Umweltstaatssekretär Karl-Winfried Seif.
Das Bundesland Hessen gehe gut gerüstet dem
Stichtag zur Umsetzung der TA-Siedlungsabfall am
01.06.2005 entgegen, zu dem der
Bundesverordnungsgeber das Ende der
unvorbehandelten Abfalldeponierung vorsieht. In
Hessen gab und gibt es keinen politischen
Widerstand gegen die Umsetzung der
TA-Siedlungsabfall. Die betroffenen Landkreise
haben, soweit sie nicht bereits über
entsprechende Abfallbehandlungskapazitäten
verfügten, zeitgerecht die Entsorgung der
Restabfälle zumeist öffentlich ausgeschrieben
oder durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung
mit Nachbarkreisen gesichert. Nach dem
derzeitigen Planungsstand zeichnet sich ab, dass
künftig etwa 2/3 der Restabfälle verbrannt und
der Rest in mechanisch-biologischen Anlagen
behandelt werden. Die hieraus entstehenden etwa
250.000 Tonnen Ersatzbrennstoffe sollen
möglichst ortsnah industriell verwertet werden
und damit fossile Energieträger substituieren
und zur CO2-Reduktion beitragen.
Abfallwirtschaft und Klimaschutz hängen
unmittelbar zusammen, so Ernst Ulrich von
Weizsäcker, MdB und Vorsitzender des Ausschusses
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Allein der Ausstoß von Methan aus Abfalldeponien
mache knapp 40% des Gesamtmethanausstoßes der
Bundesrepublik aus. Zukünftig gehe es darum,
durch die thermische Behandlung von Abfällen
diese Art von Methanemissionen zu verhindern und
gleichzeitig das in den Abfällen vorhandene
Biomassepotenzial zu nutzen. Hierzu seien
Verbrennungsanlagen mit hohem energetischem
Wirkungsgrad unabdingbar. Durch mechanische
Abtrennung von Metallen und Mineralien vor der
energetischen Nutzung könnte der
ressourcen-entlastende Beitrag klimawirksam
gesteigert werden.
Zur Entsorgung der Restabfallmengen sind
derzeit 60 Müllverbrennungsanlagen im Betrieb, 6
Anlagen im Bau und weitere 7 in Diskussion oder
Planung, so Dr. Jochen Hoffmeister (Prognos AG).
18% der Verbrennungsanlagen würden privat, 45%
öffentlich und weitere 35% in PPP-Modellen
betrieben. Es sei interessant, dass sich
öffentliche Betreiber vollständig aus dem Markt
der im Bau und der weiter in Diskussion oder
Planung befindlichen Anlagen zurückgezogen
hätten. Nach Berechnungen der Prognos AG
erfolgen Sammlung und Transport
überlassungspflichtiger Restabfälle (Hausmüll
und Sperrmüll) noch heute zu knapp der Hälfte
durch öffentlich-rechtliche
Entsorgungsunternehmen. Vor dem strategisch
wichtigen Datum des 1. Juni 2005 sei im Bereich
von Sammlung und Transport mit weiteren starken
Marktbewegungen hin zu den Privaten zu rechnen.
Innerhalb des privaten Entsorgungsmarktes sei
eine weitere Marktkonzentration festzustellen:
Die 10 größten Entsorgungsunternehmen erbringen
mehr als 70% der privaten Entsorgungsleistungen.
Ebenfalls mit wenig Überraschungen beim
Inkrafttreten der neuen Ablagerungsvorschriften
rechnet der Vorsitzende der
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Dr.
Gottfried Jung. Dennoch schloss er nicht aus,
dass bei Engpässen in der Entsorgung
Abfallexporte wieder an Bedeutung gewinnen
könnten. Durch Scheinverwertung gewerblicher
Abfälle sowie mögliche Exporte, welche durch die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
leider begünstigt werden, so Jung, sei die
Prognosesicherheit für Abfälle zur Verwertung
deutlich erschwert. Er schloss nicht aus, dass
die völlige Herausnahme von Gewerbeabfällen aus
der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsverantwortung erneut Gegenstand
politischer Diskussionen werden könnte. Das
Aufkommen an Restabfall aus der grauen Tonne
einschließlich Sperrmüll wird von der LAGA für
das Jahr 2005 auf 16,6 Mio. Tonnen geschätzt.
Diese Zahl sei sehr belastbar, da sie von den
Abfallbilanzen der letzten Jahre ausgehe, so
Jung.
Sollten zum Juni 2005 die
Verbrennungskapazitäten nicht ausreichen, sei
die Zwischenlagerung von Sekundärbrennstoffen
keine attraktive Option, so Nils Oldhafer vom
Ingenieurbüro umwelttechnik & ingenieure,
Hannover. Die Zwischenlagerung sei zwar möglich,
aber bei sorgfältiger wirtschaftlicher Analyse
so aufwendig, dass sie keine echte Alternative
darstelle. Außerdem müsse sie rechtzeitig
beantragt werden, da bei der Umnutzung von
Deponien für diese Zwecke eine Planfeststellung
unumgänglich werde.
Auch die Zwischenlagerung unvorbehandelter
Abfälle auf Deponien könne nach Ausführungen von
Dr. jur. Frank Petersen, Leiter des Referates
„Recht der Abfallwirtschaft“ im
Bundesumweltministerium vor dem Hintergrund des
erheblichen Zeit- und Kostenaufwands in der
Praxis nur in geringem Umfang eine
Handlungsoption darstellen.
Der Verwertung von Abfällen auf Deponien
sollte ein Riegel vorgeschoben werden, ansonsten
eröffne sich ein Einfallstor zum Ökodumping, so
Dr. Bernd Engelmann vom Umweltbundesamt. In
Anbetracht der riesigen Restvolumina von
Deponien könnte unter dem Deckmantel der
Verwertung zur Deponieprofilierung die
Deponieablagerungsverordnung unterwandert
werden. Konsequenterweise dürfte es keine
Ausnahmegenehmigungen geben, die ansonsten unter
Ausnutzung rechtlicher Lücken rasch von Dritten
missbraucht würden.
Wo die Restabfallströme Mitte 2005 wirklich
verbleiben werden, ob sie verbrannt, exportiert
oder zwischengelagert werden, wird sicherlich
zentrales Thema beim nächsten Abfallforum vom
5.-7. April 2005 sein, resümierte Professor Dr.
Klaus Wiemer zum Abschluss der Veranstaltung.
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